Ab dem 01.01.2020 tritt die Kassensicherungsverodnung in Kraft. Diese besagt, dass alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen sowie Hotelsoftware ab diesem Zeitpunkt über eine TSE (Technische Sicherungseinheit) verfügen müssen.

Durch die TSE werden folgende Vorgaben erfüllt:

  • Protokollierung von digitalen Geschäftsvorfällen im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung
  • Speicherung der Geschäftsvorfällen im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung
  • Einheitliche digitale Schnittstelle für Finanzbehörden.

Zurzeit ist noch kein zertifizierter Anbieter für eine TSE am Markt. Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit Ihrem Kassen- oder Hotelsoftware-Lieferanten in Verbindung, um sicherzustellen, dass Sie für die Umstellung gerüstet sind.

ACHTUNG! Allen Gerüchten zu Trotz ist bisher keine offizielle Übergangsfrist seitens der Finanzbehörden bekannt.