im Bund-/Länderbeschluss vom 19.01.21 wir ein Anreiz zur Digitalisierung geschaffen.

im Beschluss der Bundesregierung 2021-01-19-mpk-data.pdf Punk 8 Absatz 4 ist folgendes festgehalten

„Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung
werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort
abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und
Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung
oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig
profitieren davon auch alle, die im HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll
untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.“